Als Implantation, von lat. „implantare“ – „einpflanzen“, bezeichnet man einen chirurgischen Eingriff, bei dem ein medizinisches Implantat in den Körper eingebracht wird.
Als Implantatkörper bezeichnet man die künstliche Zahnwurzel, die als Basis für den Zahnersatz in den Kieferknochen eingebracht wird.
Die Implantatkrone ist ein auf dem Implantatkörper bzw. auf dem darauf sitzenden Implantataufbau befestigter Zahnersatz.
Von Implantatverlust spricht man, wenn sich ein Implantat derart gelockert hat, dass kein sicherer Sitz mehr gewährleistet ist.
„Implantologe“ ist kein standesamtlich geschützter Facharzttitel.
Die Implantologie ist ein in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde anerkanntes Fachgebiet, das sich mit der chirurgischen Versorgung von Patienten mit Zahnersatz in Form von Implantaten befasst