prof. dr. med. debt lutz ricken
PROF. DR. MED. DENT. LUTZ RICKEN
Fachzahnarzt für Oralchirurgie
ärztlicher Leiter der Zahnklinik Bad Wildungen
Sofort feste Zähne

Wir bieten Ihnen ein erfolgreiches Konzept an, damit Sie unsere Zahnklinik mit festsitzenden, ästhetisch ansprechenden Zähnen innerhalb eines Tages verlassen können.

Zahnimplantate

Zahnimplantate, stehen ihren natürlichen Vorbildern weder in der Ästhetik noch Funktionalität nach. Bereits über 15.000 Implantate wurden in der Zahnklinik Bad Wildungen erfolgreich eingesetzt.

Angstpatienten

Wir bieten unseren Angstpatienten gemeinsam mit Psychologen und Anästhesisten entwickelte Behandlungsstrategien an, die ihnen eine angst- und schmerzfreie Therapie ermöglichen.


Zahnersatz für Angstpatienten 

Mehr als die Hälfte aller Patienten in Deutschland leiden unter Angst vorm Besuch beim Zahnarzt. Die Ursachen für Zahnarztangst oder Zahnbehandlungsphobie sind vielfältig und rühren oft schon aus der Kindheit. In der Vergangenheit wurden derartige Beschwerden nur allzu oft heruntergespielt und auch heute noch ist eine Zahnbehandlungsphobie ein Problem, das nicht allgemein anerkannt ist. Auch heute noch sind nur sehr wenige Zahnärzte in der Lage mit Angstpatienten richtig umzugehen, denn diese Phobie kann teils geradezu panische Zustände mit Zittern und Schweißausbrüchen auslösen. Zur Vermeidung solcher Panikattacken trauten sich viele Betroffene jahrelang nicht zum Zahnarzt. Entsprechend schlecht ist der Zahnstatus der Patienten. Und ein schlechter Zahnstatus bedeutet in den meisten Fällen, dass die Höhe der Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen sehr hoch sein wird. 

Die Unsicherheit, ob und wieweit die fälligen Kosten von der Krankenkasse übernommen werden und wie hoch der selbst zu erbringende Beitrag zur Sanierung sein wird, verstärkt die bereits bestehenden Ängste dann noch zusätzlich: Das bürokratische Dickicht aus Begriffen wie Kostenübernahme, Belastungsgrenzen, Härtefallregelung, Zahnkredit, etc., machen die Entscheidung, mit seinen Problemen zum Zahnarzt zu gehen, nicht eben leichter. 

Aber genauso, wie der Zahnarzt helfen kann, die Behandlungsphobie durch eine schmerz- und stressfreie Behandlung zu verringern, kann er auch dazu beitragen, die Angst vor der Finanzierung zu mindern. Eine kurze Erläuterung der am häufigsten Begriffe, mag hierzu einen ersten Schritt darstellen. 

Regelversorgung 

Wie bei jeder anderen ärztlichen Behandlung auch, steht am Anfang die Befunderhebung beim Zahnarzt. Im Bereich der Zahnheilkunde gibt es verschiedene Lösungen oder Versorgungsformen für ein und denselben Befund, die sich zum Beispiel in Material oder Ausführung deutlich unterscheiden können. 

Unter diesen möglichen Lösungen für Zahnersatz übernehmen die Krankenkassen die sogenannte Regelversorgung. Darunter versteht der Gesetzgeber die „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz“ (§56, Absatz 2, SGB V). Diese Regelversorgung sieht nun für den gegeben Befund eine festgelegte entsprechende Leistung vor. „Entsprechend“ bedeutet hierbei eine Art Kompromiss: Es werden sowohl wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt – die Leistungen seitens der Krankenkassen müssen „bezahlbar“ sein – als auch medizinische und soziale Aspekte in Betracht gezogen; abgerechnet werden solche der Regelversorgung entsprechende Behandlungen nach dem BEMA-Katalog. 

Festzuschuss und Eigenanteil 

Die Höhe der Rückerstattung durch die Krankenkasse, der Festzuschuss, ist nicht von der Gesamthöhe der Behandlungskosten abhängig, sondern vom Befund. Das heißt: Je höher der Aufwand für die Sanierung ist, desto höher ist der Zuschuss von der Krankenkasse. 

Eine komplette Kostenübernahme seitens der Kasse, der Zahnersatz ohne Zuzahlung, ist nur in den seltensten Fällen zu haben. Seinen Eigenanteil kann man nur senken, wenn man mehr als den „normalen“ Festzuschuss bezieht und dies gilt nur, wenn man unter die Härtefallregelung fällt oder die persönliche finanzielle Belastungsgrenze von den Behandlungskosten überschritten wird. 

Härtefall und Belastungsgrenze 

In Deutschland beträgt die Belastungsgrenze für den Steuerzahler für anfallende Gesundheitskosten 2% des Bruttoeinkommens. In diesen 2 Prozent sind auch alle weiteren anfallenden Kosten, wie etwa Zuzahlungen für einen Krankenhausaufenthalt enthalten. 

Ist diese Belastungsgrenze erreicht, kann der Patient bei seiner Krankenkasse entsprechend einen Antrag auf Befreiung stellen. Da die Kosten einer Sanierung bei Angstpatienten mit einer Zahnbehandlungsphobie häufig sehr hoch sind und in der Regel mehrere Behandlungen notwendig sind, übersteigen diese Kosten häufig die obengenannte 2%-Grenze. Deshalb gibt es für Angstpatienten die sogenannte Härtefallregelung, d.h. dieser Personenkreis hat Anspruch auf den doppelten Festzuschuss von der Krankenkasse. Aber Vorsicht: Trotz Anrecht auf den doppelten Festzuschuss übernehmen die Krankenkassen nicht alle anfallenden Behandlungskosten in ganzer Höhe. Für den Betroffenen bedeutet dies eine hohe Eigenbelastung für jeden Behandlungstermin – Zahnarztrechnung und Laborkosten kann in dem Monat, in dem die Zahnbehandlung vorgenommen wurde, schon einmal eine ganz schöne Lücke ins Haushaltsbudget reißen. Eine vorausschauende Planung kann helfen, die finanzielle Belastung abzufedern und in erträglichen Grenzen zu halten. 

Den Therapie- und Finanzierungsplan gemeinsam erstellen: 

Um Therapie, Kosten und bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, bietet die Zahnklinik Bad Wildungen und ihr Leiter PROF. DR. MED. DENT. LUTZ RICKENnverschiedene Möglichkeiten sowohl zur Behandlung, als auch zur Finanzierung.nVor Beginn der Behandlung wird zunächst gemeinsam ein Heil- und Kostenplan aufgestellt und der Krankenkasse zur Begutachtung vorgelegt. Befund und Therapieplanung sind auf dem Kostenplan zeilenweise kenntlich gemacht.

Dieser Heil- und Kostenplan beinhaltet: 
1.tden Befund(B) 
2.tdie entsprechende Regelversorgung(R) 
3.tdie tatsächliche Therapieplanung(TP) 
4.tdas Honorar des Zahnarztes nach BEMA und GOZ 
5.tsowie die Laborkosten 

Ein mit dem behandelnden Zahnarzt gemeinsam aufgestellter Heil- und Kostenplan erleichtert also die Bearbeitung durch die Krankenkasse und gibt Ihnen einen Überblick über die zu ergreifenden Maßnahmen und vor allem – ein genauer Voranschlag über die Kosten und in direkter Absprache mit dem Zahnarzt eine angstfreie Therapie und mögliche Finanzierungsarten wählen.