Als Kontraindikation, dt. Gegenanzeige, bezeichnet man einen medizinisch relevanten Faktor, der gegen eine bestimmte diagnostische oder therapeutische Maßnahme spricht. Beispiele hierfür sind das Patientenalter, etwaige Vorerkrankungen oder eine mögliche Schwangerschaft. Unterschieden wird zwischen absoluten Kontraindikationen, bei denen die Maßnahme ausgeschlossen werden sollte, und relativen Kontraindikationen, bei denen eine gründliche Nutzen-Risiko-Analyse ratsam ist.