Die Regelversorgung umschreibt eine Leistung, die medizinisch notwendig ist und jedem gesetzlich versicherten Patienten zusteht. Sie muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. In Bezug auf Zahnersatz entspricht die Regelversorgung z.B. einer Brücke. Hierfür erhält der Patient einen festen Zuschuss von der Krankenkasse. Dieser bleibt bestehen, auch wenn der Patient eine andere Versorgung in Anspruch nimmt, z.B. eine Implantation.